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Erziehungsgemeinschaft

Erziehungsgemeinschaft

Regeln und Vereinbarungen

Vereinbarungen schaffen Verantwortung. Daher geben eine ganze Reihe von Vereinbarungen und Regeln unserem Schulalltag eine klare Struktur. Wichtige Grundlage bildet die Schulordnung, die alle Schülerinnen in ihrem Terminplaner finden.

Hier finden Sie die wichtigsten Vereinbarungen.

Schulordnung (einschließlich Handynutzung)

Die Schulordnung regelt verschiedene Aspekte unseres Zusammenlebens – unter anderem gehört die Handynutzung dazu.

Entschuldigungspraxis - Unter-/Mittelstufe

Sie helfen uns sehr, wenn Sie Ihre Tochter auf dem vorgesehenen Weg entschuldigen.

Denken Sie bitte daran, Ihr Kind beurlauben zu lassen, wenn es nicht krankheitsbedingt fehlt.

Entschuldigungspraxis - Oberstufe

Auch in der Oberstufe ist es wichtig, Ihre Tochter bei Krankheit zu entschuldigen. Gerade bei Klausuren ist darauf zu achten, dass der vorgesehene Weg eingehalten wird, da ansonsten die Klausur mit 0 Punkten gewertet werden kann. Denken Sie bitte daran, Ihr Kind beurlauben zu lassen, wenn es nicht krankheitsbedingt fehlt.

AG-Besuch

Wir bieten eine Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften an.

Jede Schülerin kann zunächst schnuppern, danach ist der Besuch der Arbeitsgemeinschaft aber für das ganze Schuljahr verpflichtend..

Grüne Woche

Vor den Herbstferien und in der Regel vor den Pfingstferien finden die sogenannten Grünen Wochen statt.

Wir versuchen hier möglichst viele Aktivitäten zu bündeln.

Konfliktlösung

Wo Menschen miteinander verkehren, kommt es auch zu Konflikten.

Wichtig ist uns, dass bei Konflikten ein Weg eingehalten wird, der es allen Konfliktparteien erlaubt, das Gesicht zu wahren.

Hinweise zur Leistungsmessung an unseren Schulen

GFS

Am Gymnasium halten alle Schülerinnen regelmäßig eine GFS. Für die GFS hat die GLK eine Vereinbarung getroffen, die für Schülerinnen und Lehrer bindend ist und die hier nachgelesen werden kann.

Rückmeldepraxis am Gymnasium

Am Gymnasium hat die Schulkonferenz vereinbart, dass unter allen Klassenarbeiten der Notendurchschnitt stehen muss.

Außerdem müssen Schülerinnen und Eltern regelmäßig schriftlich (mindestens zweimal im Halbjahr) über den mündlichen Leistungsstand informiert werden.

In vielen Fällen erfolgt das über eine Mitteilung unter der Klassenarbeit.

Transparenz

Damit Schülerinnen und Eltern zu Beginn des Schuljahres über die Notenzusammensetzung informiert sind, wird für alle Klassen zu Beginn des Schuljahres auf dem Elternabend eine Liste ausgeteilt, in der alle Fächer und die Zusammensetzung der Note aufgeführt wird.

Vereinbarungen in den Fachschaften

Innerhalb der einzelnen Fachschaften sind Vereinbarungen getroffen worden, die zu einer gewissen Vereinheitlichung an der Schule führen sollen.

Diese Vereinbarungen sind für die Lehrer bindend und sollen den Schülerinnen das Gefühl einer Vergleichbarkeit der Anforderungen vermitteln.